Die sogenannte Behindertenhilfe ist im Grunde ein System der Leistungsgewährung und Leistungserbringung zur Unterstützung und Versorgung von Menschen mit anerkannten Formen der Behinderung. Insofern beziehen sich die Leistungen der Behindertenhilfe immer auf eine leistungsrechtliche Anerkennung einer Behinderung.

Diese Anerkennung erfolgt dabei bei einem der zahlreichen Rehabilitationsträger, die das deutsche Sozialrecht vorsieht (z.B. Sozialhilfe, Rentenversicherung, Unfallversicherung, Agentur für Arbeit, usw.). Wird hier ein Mensch mit Beeinträchtigungen vorstellig und beantragt Leistungen, prüft der entsprechende Reha-Träger den Anspruch und gewährt etwaige Leistungen, die dann im System der Behindertenhilfe erbracht werden. Dem „Eintritt“ in das System der Behindertenhilfe geht also immer eine Leistungsberechtigungsprüfung voraus. Entsprechend ist jede Leistung im Bereich der Behindertenhilfe stets auch eine Leistung, die einem bestimmten Menschen zusteht und an ihn „gebunden“ ist, etwa eine Assistenzleistung oder ein Platz in einer institutionellen Wohnform bzw. Werkstatt für behinderten Menschen (WfbM). Diese Logik ist unter inklusiven Gesichtspunkten nicht unumstritten. Zwar stehen mitunter erhebliche Geldbeträge für solche Assistenz- oder einrichtungsbezogene Leistungen zur Verfügung, allerdings werden diese immer bezogen auf den Einzelfall und dessen Unterstützungsbedarf berechnet. Oftmals benötigte Finanzierungsquellen für den Abbau von Barrieren, Gelder für Unterstützung durch Personen, die nicht in der klassischen Behindertenhilfe tätig sind, oder Finanzierungsmöglichkeiten im Regelsystem (also Einrichtungen, die nicht Behindertenhilfe sind), sind meist nicht vorgesehen. Eine gewisse Ausnahme bietet hier das sogenannte Persönliche Budget, ein Budget, das dem leistungsberechtigten Menschen direkt ausgezahlt wird, und welches dieser nach eigenen Vorstellungen und Wünschen einsetzen kann.

Text in einfacher Sprache:

Was ist die Behindertenhilfe?

Viele Menschen mit Behinderung brauchen Unterstützung.
Deshalb gibt es die Behindertenhilfe.

 

Was gehört alles zur Behindertenhilfe?

Zur Behindertenhilfe gehören 2 Teile.

Der eine Teil sind die Ämter.

Sie prüfen,
wer Unterstützung von der Behindertenhilfe bekommen darf.
Außerdem bezahlen sie das Geld für die Unterstützung
von den Menschen mit Behinderung.

 

Der andere Teil sind die Unterstützungs-Dienste.

Sie unterstützen die Menschen mit Behinderung.

 

Wer prüft und bezahlt die Unterstützung
für die Menschen mit Behinderung?

Die Unterstützung für die Menschen mit Behinderung
bezahlt zum Beispiel:

  • das Arbeits-Amt
  • die Renten-Versicherung
  • die Unfall-Versicherung
  • die Jugendhilfe

Wie bekommen Menschen mit Behinderung
Unterstützung von der Behindertenhilfe?

Sie müssen einen Antrag stellen.

Zum Beispiel beim Arbeits-Amt.
Das Arbeits-Amt prüft den Antrag.

 

Wird der Antrag genehmigt?

Dann bezahlt die Agentur für Arbeit das Geld für die Unterstützung.

 

Was sind die Schwierigkeiten?

Für das Geld und die Unterstützung aus der Behindertenhilfe
gibt es viele Regeln.

Wie viel und welche Unterstützung jemand bekommt,
kommt immer auf den einzelnen Menschen mit Behinderung an.

Außerdem ist das Geld nur für Unterstützungs-Dienste,
die zur Behindertenhilfe gehören.

Das heißt:
Der Mensch mit Behinderung kann oft nicht selbst entscheiden,
wo und welche Unterstützung er von der Behindertenhilfe bekommt.

 

Gibt es eine Ausnahme?

Ja, es gibt eine Ausnahme.
Hier gibt es nicht so viele Regeln
Sie ist einfacher zu verstehen.
Die Ausnahme heißt: Persönliches Budget.
Budget ist Französisch.
Man spricht es so aus: Büdschee.

Das Persönliche Budget ist Geld.
Dieses Geld bekommt der Mensch mit Behinderung
direkt von den Ämtern.
Der Mensch mit Behinderung entscheidet selbst,
wo und welche Unterstützung
er von dem Geld haben will.