Leistungen der Behindertenhilfe werden in Deutschland häufig von hochspezialisierten Dienstleistern angeboten, die meist verschiedene Leistungskategorien in ihrem Portfolio haben (z.B. Wohn-, Beschäftigungs- und Freizeitangebote sowie dazugehörige Beratungsleistungen). Entsprechend werden diese Leistungstypen oftmals in sogenannten „Komplexeinrichtungen“ gebündelt angeboten, beispielsweise indem Menschen mit Behinderung in stationären Wohnangeboten eines Anbieters wohnen, die meist räumlich angegliederten Werkstätten desselben Anbieters nutzen und an den jeweiligen Freizeitangeboten dieses Anbieters teilnehmen. Damit wurde natürlich über Jahre hinweg auch eine Struktur der „Besonderung“ zementiert. Ähnliches gilt auch für die Separierungstendenzen im deutschen Schulsystem (so gibt es nach wie vor für verschiedene Arten von Behinderung spezifische „Förderschulen“). Aus diesem Grunde besteht sowohl von Seiten der Leistungsträger als auch der leistungsberechtigten Menschen wenig Bewusstsein dafür, dass einzelne Leistungssegmente auch von anderen Einrichtungen/ Organisationen außerhalb der Behindertenhilfe in Anspruch genommen werden könnten (z.B. im Freizeitsegment). Insbesondere in Bezug auf Eltern mit Kindern mit Behinderung ist es wichtig, diese Alternativen aufzuzeigen.

Große Hoffnungen, dass sich diese Situation ändert, werden in das neue Bundesteilhabegesetz (BTHG) und in die Forderungen der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) gesetzt. Hier wird insbesondere ein Vorrang der sozialen Inklusion vor jeder Form von „Besonderung“ eingeräumt. Zudem soll sich die Leistungsgewährung und -gestaltung stärker an den Wünschen und Bedarfen der leistungsberechtigten Person (Personenorientierung) und weniger an den Belangen und Zielen der Organisationen der Behindertenhilfe (Institutionenorientierung) ausrichten. Diese Potenziale hängen aber letztlich davon ab, inwiefern Menschen mit Behinderung wirklich eine Wahl haben. Entsprechend sind a) Alternativen zu entwickeln, und b) den Leistungsberechtigten auch bekannt zu machen.

Text in einfacher Sprache:

Die Behindertenhilfe soll sich ändern

Menschen mit Behinderung brauchen oft viel Unterstützung.
Deshalb gibt es die Behindertenhilfe.
Aber an der Behindertenhilfe ist nicht alles gut.
Die Behindertenhilfe soll sich ändern.

 

Was ist an der Behindertenhilfe nicht so gut?

Die Unterstützung in der Behindertenhilfe
wird oft nur von besonderen Anbietern oder Einrichtungen durchgeführt.
Ein Anbieter ist so etwas wie eine Firma.

Arbeiten Menschen mit Behinderung
zum Beispiel in Werkstätten für Menschen mit Behinderung?
Dann wohnen sie auch oft in den Wohnheimen
vom selben Anbieter.
Und sie nehmen auch an den Freizeit-Angeboten
von diesem Anbieter teil.

Das heißt:
Menschen mit Behinderung sind oft nur
mit anderen Menschen mit Behinderung zusammen.

 

Was soll sich ändern?

Menschen mit Behinderung sollen überall dabei sein können.
Sie sollen auch zusammen mit Menschen ohne Behinderung
an Angeboten teilnehmen können.

Es muss um die Menschen mit Behinderung und ihre Wünsche gehen. Nicht um die Ämter oder um die Anbieter von der Behindertenhilfe.

Außerdem sollen die Menschen mit Behinderung
zwischen verschiedenen Möglichkeiten entscheiden können.
Im Moment ist das oft nur schwer möglich.

 

Wie soll sich das ändern?

Das Bundes-Teilhabe-Gesetz und
die UN-Behinderten-Rechts-Konvention sind zwei neue Gesetze.
Sie sollen mithelfen,
dass sich etwas in der Behindertenhilfe ändert.

Menschen mit Behinderung müssen die Wahl haben.
Es müssen verschiedene Möglichkeiten entwickelt werden.

Den Ämtern muss klar gemacht werden,
dass sie verschiedene Möglichkeiten anbieten müssen.
Auch Möglichkeiten außerhalb von der Behindertenhilfe.

Diese Möglichkeiten müssen den Menschen mit Behinderung
und ihren Familien erklärt werden.

Inklusion muss möglich sein.
Das bedeutet:
Alle Menschen sollen überall dabei sein können.
Egal, ob sie eine Behinderung haben oder nicht.