In ersterem Fall – der Sachleistung – bekommt der leistungsberechtigte Mensch im Grunde nichts von dem Zahlungsverkehr mit (das Geld wird z.B. als Pauschale an den Dienstleister überwiesen) und der beauftragte Leistungserbringer unterstützt den leistungsberechtigten Mensch mit Behinderung im Rahmen der gewährten Leistung. In zweitem Fall – dem Persönlichen Budget – muss der leistungsberechtigte Mensch sich selbst um die Beauftragung und Finanzierung kümmern (das Geld wird dem Leistungsberechtigten direkt zur Verfügung gestellt), es ergeben sich jedoch erhebliche Potenziale der Selbstbestimmung und das Wunsch- und Wahlrecht kann natürlich optimal realisiert werden. Aus diesem Grunde ist das Persönliche Budget auch für Akteure aus dem Bereich der Kinder- und Jugendarbeit bzw. Jugendsozialarbeit besonders interessant, weil dieses Budget nicht zwingend für Leistungserbringer der Behindertenhilfe ausgeben werden muss; stattdessen können auch andere Organisationen, die dort tätigen Fachkräfte, ja sogar Ehrenamtliche oder Mitgliedsbeiträge aus diesem Budget bezahlt werden.
Text in einfacher Sprache:
Welche Bezahlungs-Möglichkeiten
gibt es in der Behindertenhilfe?
Menschen mit Behinderung brauchen oft viel Unterstützung.
Die Ämter bezahlen diese Unterstützung.
Es gibt 2 Möglichkeiten, die Unterstützung zu bezahlen:
Sie heißen:
- Sachleistungs-Prinzip
- Persönliches Budget
In diesem Text erklären wir beide Möglichkeiten.
1. Das Sachleistungs-Prinzip
Bei dieser Möglichkeit haben die Menschen mit Behinderung
nichts mit dem Geld zu tun.
Das Amt bezahlt das Geld direkt an den Unterstützungs-Dienst.
Allerdings können die Menschen mit Behinderung
so auch nicht selbst entscheiden,
von wem sie unterstützt werden möchten.
2. Das Persönliche Budget
Budget ist Französisch.
Man spricht es so aus: Büdschee.
Das Persönliche Budget ist Geld.
Die Menschen mit Behinderung bekommen das Geld
für den Unterstützungs-Dienst
von den Ämtern direkt auf ihr Konto.
Sie können dann selbst entscheiden,
wer sie unterstützen soll.
Und sie bezahlen den Unterstützungs-Dienst selbst.
Was ist noch gut am Persönlichen Budget?
Auch für die Kinder- und Jugendarbeit
ist das Persönliche Budget sehr gut.
Das Persönliche Budget muss nicht für Dienste
von der Behindertenhilfe ausgegeben werden.
So können zum Beispiel auch Fachkräfte oder
freiwillige Helfer und Helferinnen bezahlt werden.
So müssen sich die Kinder und Jugendlichen mit Behinderung
an keine fremden Personen gewöhnen.
Natürlich können auch andere Unterstützungs-Dienste
von dem Persönlichen Budget bezahlt werden.