Kulturelle Teilhabe ist ein Menschenrecht. Auch die UN-Behindertenrechtskonvention setzt die Teilhabe am kulturellen Leben einer Gesellschaft für Menschen mit Behinderungen als Vorgabe fest.

Was bedeutet Teilhabe?

Teilhabe heißt einerseits, dass Menschen an kulturellen Veranstaltungen teilnehmen und als Rezipient*innen Kunst und Kultur erleben können. Andererseits bedeutet Teilhabe, dass Menschen zum kulturellen Leben der Gesellschaft teilgeben und dieses als Akteur*innen (mit-)gestalten können.

Warum Kultur?

Kulturelle Teilhabe wird dabei als Möglichkeit verstanden, die eigene Persönlichkeit zu entdecken, zu entfalten und auszudrücken. Mit Kultur sind nicht nur Freizeitaktivitäten wie Museums- und Theaterbesuche, Kunstunterricht in Bildungseinrichtungen oder der Zugang zu kulturellen Materialien wie Büchern, Filmen oder Denkmälern gemeint. Vielmehr sollen Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt zum kulturellen Leben einer Gesellschaft beitragen und ihren eigenen kreativen und künstlerischen Ausdruck einbringen können.

Teilhabe an Kultur bedeutet, ein aktiver, gestaltender und anerkannter Teil einer Gesellschaft zu sein.

Alle Personen sollen frei entscheiden können, ob und wie sie teilhaben möchten. Für Kultureinrichtungen und Kulturakteur*innen bedeutet das, dass sie ihre Angebote so zugänglich umsetzen und so über ihre Zugänglichkeit kommunizieren, dass Menschen diese Entscheidung eigenständig für sich treffen können. Beispielsweise sollte ein Museum transparent machen, inwiefern es in Bezug auf unterschiedliche Barrieren Maßnahmen ergreift: Werden Tastführungen und Audiodeskriptionen angeboten? Sind Führungen in Gebärdensprache Teil des Programms? Verfügt das Gebäude über Rampen, Fahrstühle und zugängliche Toiletten? Oder: Wie sind Geräusch- und Lichtverhältnisse in den Ausstellungsräumen?

Gleichzeitig sollten Kultureinrichtungen als Arbeitgeber*innen und künstlerische Ausbildungsstätten sich in Bezug auf unterschiedliche Bedarfe öffnen. Dadurch wird eine gemeinsame Gestaltung des Kulturbereichs möglich. Hierbei geht es nicht nur um organisatorische Tätigkeiten, sondern auch um künstlerische. Das heißt zum Beispiel, dass Menschen mit Behinderungen im Theater als Schauspieler*innen, Regisseur*innen und Dramaturg*innen tätig sind, ihren Stil und Anspruch selbst entwickeln. Kulturelle Teilhabe bedeutet auch das Recht auf einen eigenen künstlerischen Ausdruck und dass vielfältige künstlerische Ausdrücke in einer Gesellschaft als solche anerkannt und gefördert werden.

Text in einfacher Sprache:

Kultur für alle Menschen

 

Kultur ist zum Beispiel

  • Theater,
  • Bilder,
  • Bücher,

Alle Menschen sollen an Kultur teilnehmen können.
Auch Menschen mit Behinderung.
Man sagt auch: Alle Menschen sollen teilhaben.

 

Was bedeutet Teilhabe an Kultur?

Menschen mit Behinderung sollen zum Beispiel
ein Museum oder ein Theater besuchen können.
Aber sie sollen auch selbst mitmachen können.
Das heißt:
Sie sollen zum Beispiel auch
selbst Theater spielen können.

Alle sollen selbst entscheiden können,
ob sie an Kultur teilnehmen und mitmachen wollen oder nicht.
Dafür müssen Kultur-Angebote barrierefrei sein.
Barrierefreie Kultur-Angebote sind zum Beispiel:

  • Tast-Führungen für blinde Menschen
    Tast-Führung heißt:
    Blinde Menschen dürfen im Museum alle Dinge anfassen.
  • Führungen in Gebärden-Sprache für gehörlose Menschen
  • Rampen für Menschen im Rollstuhl
  • Barrierefreie Toiletten
  • Große und funktionierende Fahrstühle
  • Gutes Licht in den Räumen

Kultur-Einrichtungen sollen auch Menschen mit Behinderung einstellen.
Jeder Mensch mit Behinderung ist anders.
Jeder soll auch in Kultur-Einrichtungen das arbeiten können,
was er will.
Eine Kultur-Einrichtung ist zum Beispiel

  • ein Theater,
  • ein Museum oder
  • ein Kino.

Kultur ist ein Recht für alle Menschen.
Das darf nicht vergessen werden.